AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Allgemeines und Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Gero Tim Wortmann, Wortmann Marketing, Gartenstraße 3, 75056 Sulzfeld , Tel.: +49 (0) 7258 – 4709676, E-Mail: info@wortmann-marketing.de, Internet: www.wortmann-marketing.de (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinschaftlich auch „Parteien“).
- Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
- Die AGB der Agentur gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die Agentur in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
Vertragsgegenstand
- Der Kunde beauftragt die Agentur mit der Erbringung von Dienstleistungen nach näherer Maßgabe der Ziffer 3. dieser AGB (nachfolgend „Leistungen“). Die Leistungen richten sich auf die Beratung, Betreuung, umfassende Unterstützung des Kunden und die Umsetzung von Projekten im Bereich des Employer Branding, Recruting Kampagnen, Erstellung von Stellenanzeigenschaltung, Karrierewebsites, Bewerbermanagement, Recruting-Videos, Imagefilme und Firmenpräsentationen, Social-Media Managing, Suchmaschinenmarketing und Kreation.
- Die Leistungen der Agentur umfasst insbesondere die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder Werbetreibenden zur Schaltung bei Drittanbietern (Print- oder Online-Schaltungen).
- Im Rahmen der Beauftragung erbringt die Agentur sowohl Beratungs- und Unterstützungsleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB als auch werkvertragliche Leistungen gemäß §§ 631 ff. BGB. Für werkvertragliche Leistungen gelten die Ziffern 9. (Haftung für Mängel) und 6. (Terminplan und Abnahme) ergänzend.
- Eine Steuerberatung und Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Vertrags. Ferner ist nicht Gegenstand der Beauftragung, die rechtliche Beratung durch die Agentur zum rechtskonformen Einsatz der Projekte, insbesondere im Hinblick auf den etwaigen Umgang mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Die Agentur weist ausdrücklich daraufhin die Rechtskonformität der Projekte rechtlich prüfen zu lassen.
- Die Agentur bietet ferner Schulungen zu den angebotenen Leistungen an. Der Inhalt der Schulungen wird gesondert mit dem Kunden vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Schulungsleistungen nicht Gegenstand des Vertrags.
Leistungen und Pflichten der Agentur
- Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen bestimmen sich aus dem Inhalt ihrer Auftragsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
- Die Leistungen der Agentur umfasst insbesondere die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder Werbetreibenden zur Schaltung bei Drittanbietern (Print- oder Online-Schaltungen).
- Die Agentur wird den Kunden unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) informieren, wenn die Agentur Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf die Leistungserbringung haben können.
- Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem neuesten Stand der Technik erbringen. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber auf Bedenken und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen, die sich bei der Durchführung seiner Tätigkeiten auf das Ziel einer optimalen und zweckmäßigen Zielerreichung ergeben.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Aufträgen des Kunden abzulehnen oder Inhalte zu löschen, wenn dieser der Agentur Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
- Die Agentur ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
- Die Agentur ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung der Tätigkeit ist die Agentur jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Die Agentur wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei der Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch die Agentur erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Kunden.
- Die Agentur ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Die Agentur ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Sofern die von der Agentur eingesetzten Personen dem Kunden namentlich benannt werden, entspricht dies dem jeweils aktuellen Planungsstand. Ein Anspruch auf Einsatz der genannten Personen besteht nicht. Der Kunde wird die Agentur im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist die Agentur insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Kunden allein weisungsbefugt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
- Die Agentur ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend.
Leistungsänderungen
- Der Kunde kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für die Agentur umsetzbar und zumutbar sind. Die Agentur prüft das Änderungsverlangen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen der Agentur im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Kunden unentgeltlich.
- Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Die Agentur hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.
- Die Agentur wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn, der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt die Agentur dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.
Vertragsschluss
- Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Die Beauftragung der vom Kunden zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang bei der Agentur anzunehmen.
- Die Annahme erfolgt entweder,
- indem die Agentur dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem die Agentur auf Anforderung des Kunden mit der Ausführung der Leistung beginnt und dies dem Kunden anzeigt, oder
- indem die Agentur den Kunden nach Abgabe von dessen Beauftragung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf der zuvor unter Ziffer 5.2. genannten Frist von vier (4) Wochen, welche auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt die Agentur das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
- Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
- Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
- Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet die Agentur sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.
Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde wird die Agentur bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Agentur erforderlich und allgemein üblich sind, und der Agentur insbesondere:
- alle erforderlichen Informationen und Daten (z.B. Stellenbeschreibung, Style Guide, Logo, Bilder, Projektbeschreibung oder Konzept, zu verwendende Medien, Inhalte, Texte, erforderliche Qualifikationen der Kandidaten, etc.) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung stellen
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Nutzungsrechten, Arbeitsplätze, Rechner- und Leitungskapazitäten zur Verfügung stellen
- Zugang zu seinen IT-Systemen, Websites, Social-Media-Kanälen und sonstigen Plattformen gewähren
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis der Agentur zugeordnet wurden.
- Sofern die Agentur Inhalte (z.B. Texte für die Website oder Social-Media-Kanäle) erstellt, ist der Kunde verpflichtet, die durch die Agentur erstellten Inhalte auf Ihre Richtigkeit zu prüfen und zu genehmigen. Der Kunde wird die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
- Im Falle von Sperrungen von Social-Media-Kanälen und Zugängen zu sonstigen Plattformen ist der Kunde selbständig zur Wiederherstellung des Zugangs bzw. für die Behebung etwaiger Zugangshindernisse verantwortlich, sofern die Agentur nicht ein Mitverschulden gem. § 254 BGB trifft. Der Anspruch auf das Honorar der Agentur bleibt in diesem Fällen unberührt.
- Soweit der Kunde der Agentur Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Kunde zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber der Agentur geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, Stellenanzeigen oder sonstige Leistungen nur wahrheitsgemäß zu veröffentlichen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), selbst zu überprüfen.
- Der Kunde ist für den Zugang zu den erforderlichen Hosting-, Social-Media- oder sonstigen Dritt-Plattformen selbst verantwortlich, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die erforderlichen Berechtigungen, Vollmachten und Zugänge einzurichten. Die Agentur kann viele Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei den Dritt-Plattformen oder sonstigen Anbietern erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von der Agentur zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
- Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert die Agentur diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform (per E-Mail) an. Die Agentur wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail) auf aus ihrer Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
- Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für die Agentur unentgeltlich zu erbringen.
- Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung der Agentur hat, ist die Agentur von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen der Agentur verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Der Agentur entstehende und nachgewiesenen Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte der Agentur auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträgen des Kunden abzulehnen, wenn dieser der Agentur Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
Terminplan und Abnahme
- Für die Erbringung der einzelnen Leistungen der Agentur (z.B. Kreation bzw. Gestaltung von Designs, Erstellung Texte, Programmierung oder Implementierung von Karriereseiten) wird gesondert ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind nicht zwingend bindend, Änderungen müssen aber durch Rücksprache mit dem Kunden erfolgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die einzelnen Leistungen sowie die fertiggestellte Endproduktion abzunehmen. Zur transparenten Durchführung der (Teil-)Abnahme wird die Agentur mit dem Kunden rechtzeitig ein (Teil-)Abnahmeverfahren vereinbaren. In der Vereinbarung sollen die Parteien Regelungen zu Ort, Zeit sowie vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen abstimmen.
- Im Rahmen der (Teil-)Abnahme wird ein schriftliches (Teil-)Abnahmeprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit sowie die Teilnehmer des (Teil-)Abnahmeverfahrens festgehalten werden. Der Kunde wird die Leistungen der Agentur auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von dem vertraglich Vereinbarten in das Protokoll aufnehmen lassen.
- Gibt der Kunde von ihm im Rahmen der (Teil-)Abnahme erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von dem Vereinbarten nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an der (Teil-)Abnahme nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, soweit keine Abweichungen vorliegen, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesen wären. Die Agentur wird den Kunden mit der Mitteilung der (Teil-)Abnahmefähigkeit der Leistungen auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Soweit die Agentur Beschaffenheitsabweichungen arglistig verschwiegen hat, kann sie sich auf die Regelungen dieses Absatzes nicht berufen.
- Eine etwaig bestehende weitere Obliegenheit des Kunden, auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt unberührt.
- Terminverzüge, die auf Verschulden des Kunden und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Kunde in vollem Umfang zu verantworten. Für die Agentur dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.
- Sofern zwischen den Parteien verbindliche Lieferfristen vereinbart wurden und diese trotz aller zumutbarer Anstrengungen der Agentur aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die Agentur den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die Agentur berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird die Agentur unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder vollständige Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Agentur, wenn die Agentur ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder die Agentur noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder die Agentur im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
Honorar und Zahlungsbedingungen
- Die Leistungen der Agentur werden nach Aufwand vergütet. Das Honorar versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Agentur.
- Die Agentur hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen (insbesondere für Meetings, Präsentationen vor Ort, Handling und Recherche) einschließlich der Reisekosten. Die Höhe der Erstattung der Reisekosten werden im Angebot der Agentur angegeben.
- Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen gem. Ziffern 7.1. und 7.2. ist jeweils der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto der Agentur maßgebend.
- Im Falle von zulässigen Teilabnahmen ist die Agentur berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
- Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
- Mit dem Honorar sind alle Ansprüche der Agentur im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 8. dieser AGB abgegolten.
- Im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderliche Kosten Dritter (z.B. Textübersetzungen, Autorenkorrekturen, Bildrechte, Lizenzgebühren der GEMA oder von sonstigen Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialversicherungsabgaben Mediabudgets für etwaige Anzeigenschaltungen oder Backlinks, nachfolgend „Fremdkosten“) werden gesondert abgerechnet und sind nicht im Angebot der Agentur enthalten. Die vorgenannten Kosten werden dem Kunden zuvor zur Freigabe mitgeteilt. Sofern die Agentur in Vorleistung geht und zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, sind die Fremdkosten sofort ohne Abzug nach Zugang einer Rechnung zu erstatten.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Agentur behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Agentur auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung der Agentur gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an die Agentur erforderlich.
Nutzungsrechte, Namensnennung und Erwähnungsrecht
- „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit der Agentur im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe. Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber an den vom Auftragnehmer entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Auftraggeber, zum Beispiel andere Dienstleister. Die vorstehende Rechteeinräumung gilt entsprechend für unbekannten Nutzungsarten. Das vorstehende Nutzungsrecht nach umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen zu nutzen.
- Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, räumt die Agentur dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der jeweils erbrachten Leistungen bzw. Teilleistungen für Videoproduktionen das entstandene, entstehende oder hierfür erworbene oder zu erwerbende, ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von der Agentur für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse einschließlich der dazu gehörenden Entwürfe und Dokumentationen in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung jedweden Umfangs einzuräumen. Sofern der Kunde eine Nutzungsart aufnehmen möchte, die den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt war, hat der Kunde die Agentur unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Die Einräumung von Rechten für unbekannte Nutzungsarten erfolgt ausschließlich in Schriftform.
- Im Einzelfall können die Nutzungsrechte gesondert individuell zwischen den Parteien vereinbart werden.
- Die Agentur darf die erbrachten Leistungen sowie geschützten Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden und dessen Meinung über die erbrachten Leistungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden bis auf Widerruf als Referenz auf ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen nutzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur im Vor- und/oder Abspann der Produktion sowie in Ankündigungen, Pressemeldungen, Werbung und sämtlichen Vervielfältigungsstücken als Produzenten zu nennen. Die Agentur darf Pressemeldungen und sonstige Erklärungen jedweder Art in der Öffentlichkeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden vornehmen.
Haftung für Mängel
- Für Mängel der erbrachten werkvertraglichen Leistungen haftet die Agentur nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, insbesondere die §§ 634 ff. BGB. Dies gilt nicht, wenn der Mangel unwesentlich ist.
- Ist die erbrachte werkvertraglichen Leistung mangelhaft, leistet die Agentur Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Eine Nachbesserung findet maximal zwei (2) Mal statt. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Honorars (Minderung), Aufwendungsersatz für die Selbstvornahme gemäß § 637 BGB oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn die Agentur die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.
- Das Recht auf Kündigung oder Verweigerung der Abnahme steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr beginnend mit der vollständigen Abnahme der Werkleistung. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer 10. dieses Vertrages.
- Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten);
- im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit zwischen den Parteien vereinbart
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
- Der Kunde erhält durch die Agentur keine Garantien im Rechtssinne.
- Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die geregelten Anzeigepflichten, gilt die Leistung als genehmigt.
Haftung
- Hinsichtlich der von der Agentur erbrachten Leistungen haftet diese, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
- Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag der Agentur nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Versicherungssumme (derzeit 9 Mio. EUR) je Versicherungsjahr beschränkt.
- Im Übrigen ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wird individuell vereinbart und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der Agentur.
- Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist die Agentur insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
- Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (E-Mail oder ein mit der Post versandter Brief) erfolgen.
- Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch die Agentur schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.
- Die Agentur hat überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Dies gilt nicht für während der Leistungserbringung angefertigte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstige Unterlagen, deren Eigentum sich die Agentur vorbehält. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Die Agentur hat dem Kunden auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), insbesondere Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, Methoden und Know-how vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Die Agentur ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der Agentur oder der von der Agentur zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
- Die Parteien werden, die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
- Sofern und soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
Höhere Gewalt
- Die Agentur haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune und Blitzschlag sowie andere Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen, Aussperrung.
- Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei Verzögerungen von mehr als zwei (2) Monaten ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Agentur geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät die Agentur nicht in Verzug.
- Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.
- Beide Parteien sind verpflichtet, alles ihnen Mögliche und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.
- Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Änderungsvorbehalt der AGB
- Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Die Agentur wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Die Agentur wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
- Die Agentur behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
- soweit die Agentur hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit die Agentur damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die Agentur zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
- Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.
Schlussbestimmungen
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Agentur. Die Agentur ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 09.03.2022